Förderinstrumente der KOS

Wir können flexibel berufliche Weiterbildung durch unseren Weiterbildungsscheck oder die Individuelle Kursförderung fördern:
 
 

Weiterbildungsscheck

  • Auswahl einer Qualifizierung ortsungebunden
  • Förderung ab 30 €, 75% der Kosten bis maximal 200 €
  • persönliches Beratungsgespräch vor der Antragstellung
  • Antragstellung vor Qualifizierungsbeginn
  • Kurs muss in Vorleistung gezahlt werden 
  • Auszahlung der Förderung nach Abschluss, erfolgreicher Teilnahme und Einreichung der geforderten Unterlagen
 

Was zu tun ist: Antragstellung, Zuteilung, Auszahlung

  1. Geeignetes Qualifizierungsangebot auf dem freien Markt auswählen
  2. Vor Beginn der Qualifizierung persönlichen Beratungsterminbei der Koordinierungsstelle vereinbaren, ausgefülltes Scheckformular mitbringen.  Kopie des Weiterbildungsangebotes beifügen
  3. Bewilligung erfolgt per E-Mail / schriftlich durch die Koordinierungsstellemit Zusendung eines Auszahlungsantrags
  4. Falls für die Bewilligung zusätzliche Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme oder zu deinem beruflichen Hintergrund / zu deiner beruflichen Perspektive erforderlich sind, benachrichtigen wir dich
  5. Nach Ende der Maßnahme einreichen:
    1. Auszahlungsantrag
    2. Zahlungsbeleg
    3. Kopie Teilnahmebescheinigung / Zertifikat der Qualifizierungsmaßnahme
  6. Zuschussberechtigte Personen erhalten nach Beendigung der Qualifizierung und Einreichung der Unterlagen maximal 75 Prozent der Fortbildungskosten (keine Fahrt- und Ãœbernachtungskosten, keine Materialkosten, keine sonstigen Nebenkosten).
  7. Letzter Abrechnungstermin: 15. Dezember eines laufenden Jahres
  8. Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln / Ermäßigungen ist nicht möglich

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Individuelle Kursförderung

  • Auswahl eines geförderten Qualifizierungsangebotes
  • Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Antragstellung
  • wenn Förderbedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Komplettförderung
  • bis 30 €. Ab 30 € werden 75% der Qualifizierungskosten bis maximal 200 € gefördert
 

Was zu tun ist: Kursteilnahme, Antragstellung, Auszahlung

  1. An einem mit dem KOS-Logo gekennzeichneten Qualifizierungsangebot eines kooperierenden Bildungsträgers teilnehmen
  2. Nach Abschluss der Qualifizierung einreichen:
    1. Förderantrag
    2. Zahlungsbeleg
    3. Kopie Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
  3. Förderberechtigte Personen erhalten anschließend die höchstmögliche Förderung der Qualifizierungskosten (keine Fahrt- und Übernachtungskosten, keine Materialkosten, keine Prüfungskosten, keine sonstigen Nebenkosten)
  4. Letzter Abrechnungstermin ist der 15. Dezember des laufenden Jahres
  5. Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln / Ermäßigungen ist nicht möglich

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Kalender

Do. 11.04.2024, 10.00 - 17.00
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Mo. 15.04.2024, 16:00 - 20:00
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Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft ist ein Projekt des Trägervereins Frauen und Wirtschaft e. V. in der finanzierenden Trägerschaft des Landkreises Oldenburg sowie der Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie der Gemeinde Stuhr und mit maßgeblicher finanzieller Förderung aus Landes- und EU-Mitteln (ESF-Europäischer Sozialfonds).
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