Förderung ab 30 €, 75% der Kosten bis maximal 200 €
persönliches Beratungsgespräch vor der Antragstellung
Antragstellung vor Qualifizierungsbeginn
Kurs muss in Vorleistung gezahlt werden
Auszahlung der Förderung nach Abschluss, erfolgreicher Teilnahme und Einreichung der geforderten Unterlagen
Was zu tun ist: Antragstellung, Zuteilung, Auszahlung
Geeignetes Qualifizierungsangebot auf dem freien Markt auswählen
Vor Beginn der Qualifizierung persönlichen Beratungsterminbei der Koordinierungsstelle vereinbaren, ausgefülltes Scheckformular mitbringen. Kopie des Weiterbildungsangebotes beifügen
Bewilligung erfolgt per E-Mail / schriftlich durch die Koordinierungsstellemit Zusendung eines Auszahlungsantrags
Falls für die Bewilligung zusätzliche Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme oder zu deinem beruflichen Hintergrund / zu deiner beruflichen Perspektive erforderlich sind, benachrichtigen wir dich
Nach Ende der Maßnahme einreichen:
Auszahlungsantrag
Zahlungsbeleg
Kopie Teilnahmebescheinigung / Zertifikat der Qualifizierungsmaßnahme
Zuschussberechtigte Personen erhalten nach Beendigung der Qualifizierung und Einreichung der Unterlagen maximal 75 Prozent der Fortbildungskosten (keine Fahrt- und Übernachtungskosten, keine Materialkosten, keine sonstigen Nebenkosten).
Letzter Abrechnungstermin: 15. Dezember eines laufenden Jahres
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln / Ermäßigungen ist nicht möglich
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Individuelle Kursförderung
Auswahl eines geförderten Qualifizierungsangebotes
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Antragstellung
wenn Förderbedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Komplettförderung
bis 30 €. Ab 30 € werden 75% der Qualifizierungskosten bis maximal 200 € gefördert
Was zu tun ist: Kursteilnahme, Antragstellung, Auszahlung
An einem mit dem KOS-Logo gekennzeichneten Qualifizierungsangebot eines kooperierenden Bildungsträgers teilnehmen
Nach Abschluss der Qualifizierung einreichen:
Förderantrag
Zahlungsbeleg
Kopie Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Förderberechtigte Personen erhalten anschließend die höchstmögliche Förderung der Qualifizierungskosten (keine Fahrt- und Übernachtungskosten, keine Materialkosten, keine Prüfungskosten, keine sonstigen Nebenkosten)
Letzter Abrechnungstermin ist der 15. Dezember des laufenden Jahres
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln / Ermäßigungen ist nicht möglich
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft ist ein Projekt des Trägervereins Frauen und Wirtschaft e. V. in der finanzierenden Trägerschaft des Landkreises Oldenburg sowie der Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie der Gemeinde Stuhr und mit maßgeblicher finanzieller Förderung aus Landes- und EU-Mitteln (ESF-Europäischer Sozialfonds).