Der Weiterbildungsscheck
Für Beschäftigte aus Verbundbetrieben in der Elternzeit
Der Überbetriebliche Verbund Frauen und Wirtschaft, in dem Ihr Unternehmen Mitglied ist, fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit ist ein kontinuierlicher Erhalt und eine Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen. Lebensbegleitendes Lernen sichert Wissen und Arbeitsplatz und ermöglicht eine Anpassung an die sich verändernden Bedarfe in der Arbeitswelt auch in der Elternzeit.
Mit diesem Gutschein unterstützt der Verbund Ihre Aktivitäten zum Erhalt Ihres beruflichen Fachwissens innerhalb Ihrer Elternzeit.
Was Sie oder Ihr Arbeitgeber tun müssen.
- Sie wählen ein geeignetes Qualifizierungsangebot auf dem freien Markt aus
- Sie oder Ihr Arbeitgeber beantragen vor Beginn der Qualifizierung in der Geschäftsstelle des Verbundes mit der Bestätigung Ihres Unternehmens, die Förderung
- Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung der Zuteilung des Gutscheins von der Geschäftsstelle mit einem Auszahlungsantrag
- Der Eigenanteil am Teilnahmeentgelt der Qualifizierung beträgt mindestens 50 Prozent
- Nach Ende der Maßnahme reichen Sie uns bitte ein:
- eine Kopie der Teilnahmebescheinigung
- eine Kopie des Nachweises der Bezahlung
- den Auszahlungsantrag
Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Das Budget des ÜBV für den Weiterbildungsscheck ist begrenzt und wird jährlich neu festgelegt. Die Vergabe erfolgt im Windhundverfahren, d. h. nach Antragseingang. Mehrere Fortbildungen können beantragt werden, bis die jährliche Zuschusshöhe erreicht ist.